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F Gebäudereinigung

 

 

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen § 45a


Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und steht allen Personen mit Pflegegrad (1–5) zu.
Er dient der Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Alltag sowie der Entlastung pflegender Angehöriger.
Unsere anerkannten Leistungen nach §45a SGB XI können im gesamten Einsatzgebiet über diesen Betrag genutzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Zum Beispiel für:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Alltagsbegleitung
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart werden.
Eine Übertragung ins Folgejahr ist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich.